Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TierSuch-Staffel Klettgau / Schaffhausen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des durch die Auftragserteilung desTierhalters (nachfolgend Auftraggeber genannt) an TierSuch-Staffel Klettgau/Schaffhausen(nachfolgend Auftragnehmer genannt) zustande gekommenen Vertrages. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text eine einheitliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
1. Auftragserteilung
Auf unserer Website «Olepi-DogSport» haben wir Sie ein Auftragsformular www.olepi-dogsport.ch
das Sie online ausfüllen und uns zustellen müssen.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das ausgefüllte
Online-Auftragsformular durch den «Senden»-Button an den Auftragnehmer zustellt und das Formular zumindest mit den persönlichen Daten des Auftraggebers versehen ist. Mit dem Absenden des
Formulars gelten die AGB des Auftragnehmers als akzeptiert.
Dem Auftraggeber muss bewusst sein, dass der Auftragnehmer für
eine erfolgreiche Sicherung des entlaufenen Tieres nicht garantieren kann. Der Auftragnehmer kann in einzelnen Fällen ein Auftrag auch begründet ablehnen.
Der eventuell erforderliche Einsatz von speziellem Equipment (Kameras, Drohnen, Lebendfallen etc.) wird vorab mit dem Auftraggeber
besprochen.
2. Durchführung der Suche
Eine bestmögliche Durchführung der Tiersuche kann nur durch eine gute Planung, Koordination und Mithilfe aller Beteiligten gelingen. Sollte der Auftraggeber auch andere Organisationen oder Personen mit der Tiersuche beauftragt haben, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich bzw. im Vorfeld mitzuteilen. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer vor, die Zusammenarbeit zu beenden und bereits aufgelaufene Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Zusammenarbeit. Diese endet entweder nach
erfolgreicher Sicherung des entlaufenen Tieres, oder aber nach dem Abbruch der Suche, die von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen wurde.
Sollte sich die Suche nach dem vermissten Tier über einen längeren Zeitraum
erstrecken, behält sich der Auftragnehmer die Ausstellung einer Zwischenrechnung vor, die in jedem Fall zu begleichen ist. Gleiches gilt auch bei Abbruch der Suche oder im Todesfall des gesuchten
Tieres.
Die Zahlung hat gemäss Rechnungsstellung innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
4. Haftung
Der Auftraggeber haftet für durch sein Tier entstandene Schäden, sofern diese durch
vorgängige Information des Auftraggebers abwendbar gewesen wären (z.B. vorgängige, gemeldete Beissvorfälle, die verschwiegen wurden).
Richtet das Tier während der Sicherung Schäden an Personen, Sachen oder anderen
Tieren an, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass das Sichern von entlaufenen Tieren mit einer Lebendfalle immer mit dem Risiko
verbunden sein kann, dass ein Tier zu Schaden kommt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Auftragnehmer im Rahmen einer
Haftpflichtversicherung.
Sollte das Tier im Sicherungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behält sich der Auftragnehmer vor, einen nächstliegenden Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Dies, wie auch immer möglich, in voriger Absprache mit dem Auftraggeber. Daraus resultierende Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte das Tier, trotz äusserster Vorsichtsmassnahmen, erneut entfliehen und/oder verunfallen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
5. Persönliche Daten
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personen- und Sachbezogenen Daten vom Auftragnehmer erfasst werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei einer erforderlichen Konsultation eines Tierarztes oder des Tierschutzes im Notfall.
6. Medien
Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Sie zu erkennen sind. Sollte eine Veröffentlichung der eigenen Person auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken.
Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung bereit mit seiner Unterschrift einverstanden, dass Fotos und Videos der Sicherung auf den Kommunikationskanälen (soziale Medien, Homepage, Flyer etc.) veröffentlicht werden. Dabei kann der Name des gesicherten Tieres, jedoch keine Namen oder andere Daten zu den auf den Fotos abgebildeten Personen erwähnt werden.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt Schaffhausen/Schweiz als ausschliesslicher Gerichtsstand.
Beringen im August 2024
TierSuch-Staffel Klettgau / Schaffhausen